AGBs
1 Inhalte des Beratungsauftrags
Der Inhalt und ggbfs das Ziel der Beratung werden zwischen den Parteien im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt. Die Beratung erfordert die aktive Mitarbeit des Klienten/der Klientin, diese/r leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Karin Holzmann steht als fachkundige Prozessbegleiterin zur Seite. Die Wahl der Methode unterliegt der Entscheidung von Karin Holzmann. Der Klient/Die Klientin handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er/Sie ist für seine/ihre physische und psychische Gesundheit/Wohlbefinden während den Beratungseinheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient/die Klientin aufgrund des Beratungsprozesses durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich. Karin Holzmann arbeitet mit der Sorgfalt einer ordentlichen Lebens- und Sozialberaterin. Die Haftung wird (mit Ausnahme für Personenschäden) auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
2 Datenschutz
Der Klient/Die Klientin stimmt zu, dass seine/ihre hier angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Beratung, Koordinieren von Terminen, Durchführung des Rechnungswesens und der Buchhaltung, Nachweis der Berufsausübung gegenüber der Gewerbebehörde, etc… verarbeitet werden. Ihm/Ihr ist bekannt, dass seine/ihre Daten für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren nach Beendigung der Beratung vom Verantwortlichen gespeichert werden. Sollten im Zuge der Zusammenarbeit sensible Daten dokumentiert werden, geschieht dies ausschließlich analog und pseudonymisiert. Diese werden gemäß Art 21 DSGVO aufbewahrt. Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist Karin Holzmann. Diese Einwilligung kann jederzeit gemäß Art 21 DSGVO mittels E-Mail an mail@karinholzmann.at widerrufen werden, sodass die Verarbeitung der Daten ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr zulässig ist. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf bleibt vom Widerruf unberührt. Der Klient/Die Klientin hat in Bezug auf den Datenschutz das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
3 Ort der Beratung
Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, finden die Beratungseinheiten in den Räumlichkeiten des Zentrum zum Wohle des Ganzen (Arthur Kruppstraße 7, 3300 Amstetten) statt.
Die Orte für die Outdoor Beratungen werden individuell vereinbart. Wird im Einzelfall ein abweichender Ort gewünscht, so kann Karin Holzmann zusätzlich eine Anfahrtskostenpauschale in Höhe von 0,50 € pro Kilometer verrechnen.
4 Honorar, Rechtliches und AGB
Für ihre Leistungen wird Karin Holzmann ein sofort fälliges Honorar von EUR 80,- für Einzelberatungen (auch für Online-Beratungen), oder 70,- für Outdoorberatungen (pro angefangener Beratungs-Einheit) verrechnen. Eine Einzelberatungs-Einheit beträgt 60 Minuten. Sollte das Beratungs-Ziel [für diese Einheit] vor Ablauf einer Beratungs-Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Beratungs-Einheit ist im Honorar für diese Beratungs-Einheit enthalten. Bei Beratungsstunden im Freien oder bei Hausbesuchen haftet Karin Holzmann nicht für Verletzungen jeglicher Art – weder bei Mensch noch bei Tier. Karin Holzmann weist darauf hin, dass ihre Arbeit keine psychotherapeutische ist oder eine medizinische Behandlung ersetzt. Alle Angebote unterliegen strengster Vertraulichkeit!
Durch Anfragen, Beauftragung bzw. Terminvereinbarung:
- stimmen Sie den allgemeinen Zahlungs- und Stornobedingungen des jeweiligen Angebots und den AGBs zu.
- stimmen Sie zu, auf der angegebenen E-Mail-adresse E-Mails zu empfangen, dass E-Mails ausgedruckt und gespeichert werden können und Rechnungen & Zahlungsbestätigungen per Mail verschickt werden können.
- stimmen Sie der Zahlungsverpflichtung zu.
Sofern nicht die Zahlung mittels Überweisung vereinbart wird, sind Honorare grundsätzlich sofort und ohne Abzug bar, nach jeder Beratungs-Einheit zu begleichen. Bezahlt der Klient/die Klientin trotz Fälligkeit nicht, so ist Karin Holzmann ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 6 Prozent pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann Karin Holzmann auch den Ersatz anderer, vom Klienten/der Klientin verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Insbesondere wird Karin Holzmann dem Klienten/der Klientin für jede schriftliche Mahnung einen Betrag von EUR 5,00 in Rechnung stellen.
5 Termine, Zeitintervalle und Ausfallshonorar
Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Beratungs-Einheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der Klient/die Klientin eine Einheit nicht wahrnehmen, so muss der Termin mind. 48 Stunden vorher telefonisch, per E-Mail oder SMS abgesagt werden, bei Outdoorberatungen mind. 24 Stunden vorher. Ist die Absage wetterbedingt, kann der Termin auf Anfrage auch Indoor in die Räumlichkeiten des Zentrums zum Wohle des Ganzen verlegt werden. Anderenfalls wird das für diese Beratungs-Einheit vereinbarte Honorar voll berechnet. Sofern Karin Holzmann eine Beratungs-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird sie mit dem Klienten/der Klientin einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.
6 Beendigung
Die Parteien können diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen (E-Mail genügt). Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt, ebenso Punkt 5 dieses Vertrages.
7 Allgemeine Bestimmungen
Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart. Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sofern in diesem Vertrag im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieses Formerfordernisses, der Schriftform.
8 Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
Karin Holzmann ist zur Verschwiegenheit, über die ihr anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn Karin Holzmann ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbunden wird, oder sie aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist. Diese Entbindung bedeutet jedoch nicht, dass Karin Holzmann zur Auskunftserteilung auch verpflichtet ist.